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Kritik an AfD-Urteil — Weniger Umsatz für K+S — Ungleiche Bildungschancen

Kritik an Urteil
Der Landesvorsitzende der hessischen AfD, Robert Lambrou, kritisiert das heutige Verfassungsschutz-Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster. Dieses hat entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten darf.
Der rheinlandpfälzische Innenminister Michael Ebling bezeichnete das Urteil als richtungsweisend. Die AfD bewege sich immer tiefer in den Extremismus hinein und entferne sich vom Boden des Grundgesetzes.
Lambrou kritisierte, dass das Gericht die Beweislage nicht ausreichend geprüft habe. Die AfD werde sich beim Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil wehren.
Weniger Umsatz für K+S
Niedrigere Düngemittelpreise haben beim Kasseler Düngerkonzern K+S zu einem deutlichen Umsatzrückgang im ersten Quartal geführt. Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres fiel er um 17 Prozent auf 988 Millionen Euro. Der Quartals-Gewinn sank sogar um fast 78 Prozent auf 51,5 Millionen Euro.
Für das gesamte Jahr 2024 rechnet das Unternehmen weiterhin mit einem mittleren dreistelligen Millionengewinn vor Steuern.
Ungleiche Bildungschancen
Die Chance auf Bildung für Kinder hängt in Hessen besonders stark vom Bildungsniveau und Einkommen der Eltern ab. Das ergibt eine Studie des Ifo-Instituts. Im Ranking mit den anderen Bundesländern liegt Hessen dabei auf Platz 13. Rheinland-Pfalz zählt mit Platz drei zu den Ländern mit der höchsten Chancengleichheit.
Untersucht wurde in der Studie, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Kind das Gymnasium besucht. Dabei wurde auf den Bildungsgrad und das Haushaltseinkommen der Eltern geachtet.