Weitere Nachrichten im Überblick

Klage gegen BioNTech gescheitert — Neuer Streik im ÖPNV — Limburg: Bürgerentscheid zum Taubentöten

Anmoderation:
Nachdem er aus dem Fenster eines Mehrfamilienhauses im hessischen Bad Orb gestürzt war, ist ein zweijähriger Junge für hirntot erklärt worden. Das teilte die Polizei in Offenbach heute mit. Die Ermittler gehen von einem Unglücksfall aus. Das Kind war aus dem Fenster im zweiten Obergeschoss gefallen.
Und wir kommen jetzt zu weiteren kurzen Nachrichten.
Klage gegen BioNTech gescheitert
Das Landgericht Frankenthal hat heute die Klage einer Frau aus Rheinland-Pfalz wegen vermeintlicher Impfschäden gegen den Hersteller des Corona-Impfstoffs „Comirnaty“ abgewiesen. Die Frau hatte von dem Mainzer Pharmakonzern BioNTech 200.000  Euro Schmerzensgeld gefordert, weil es bei ihr nach ihrer zweiten Corona-Schutz-Impfung zu einer beidseitigen Lungenembolie gekommen war. Nach Auffassung des Gerichts hatte die Frau nicht beweisen können, dass die Impfung für ihre Erkrankung verantwortlich war. Außerdem könne ein Impfstoffhersteller nur dann für Nebenwirkungen haftbar gemacht werden, wenn diese über ein „vertretbares Maß“ hinausgingen. Das sei beim Impfstoff von BioNTech nicht der Fall, so das Gericht.
Neuer Streik im ÖPNV
Die Gewerkschaft ver.di hat private Busunternehmer in Rheinland-Pfalz für den morgigen Mittwoch zu einem eintägigen Streik aufgerufen. Betroffen sind alle privaten Angebote im Land, wie die der DB-Regio Bus GmbH. Auch viele Schulbusse werden ausfallen. Die Gewerkschaft fordert als Inflationsausgleich eine Lohnsteigerung von mindestens 500 Euro, sowie eine Einmalzahlung von 3.000 Euro. Die Arbeitgeberverbände hatten zuletzt eine Lohnsteigerung von 2,5 % angeboten.
Bürgerentscheid zum Taubentöten
In Limburg sollen die Einwohner entscheiden, ob ein Teil der Stadttauben getötet werden soll. Das hat das Stadtparlament in einer Sondersitzung beschlossen. Im November hatte es entschieden, die Taubenpopulation in der Stadt zu reduzieren, in dem man die Tiere fängt und von Fachpersonal per Genickbruch töten lässt.
Tierschützer hatten dagegen eine erfolgreiche Unterschriftensammlung ins Leben gerufen, sodass es jetzt zu einem Bürgerentscheid am 09. Juni zusammen mit der Europa- und der Landratswahl kommen wird. Wenn dabei eine Mehrheit gegen das Töten der Tiere stimmt, die mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten in Limburg entspricht, gilt der Beschluss als gescheitert und darf mindestens drei Jahre lang nicht neu verhandelt werden.
Abmoderation:
Der Fall um eine falsche Ärztin im nordhessischen Fritzlar muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil gegen die Frau heute teilweise aufgehoben. Sie war wegen dreifachen Mordes und zehnfachen versuchten Mordes vom Landgericht Kassel im Mai 2022 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der BGH hat sachlich-rechtliche Fehler bei der Bewertung der Kasseler Richter festgestellt.