Vier Jahre Haft für katholischen Priester
Ein ehemaliger katholischer Pfarrer soll auf einer Internetplattform kinderpornographische Inhalte verbreitet haben. Das Gericht spricht von 68 Fällen zwischen September 2021 und Juli 2022. Heute ist in Fulda das Urteil gefallen.
Vier Jahre Haft wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern. So lautet das Urteil gegen den ehemaligen Pfarrer aus Kalbach bei Fulda.
Über eine Videochatplattform hatte der Angeklagte den Kontakt zu den Kindern aufgebaut. Dort spielte er ihnen kinderpornographische Videos vor. Zudem nahm er in diesen Chats sexuelle Handlungen an sich selbst vor und forderte auch die Minderjährigen dazu auf. Diese Handlungen speicherte er dann als Videos ab.
Mit der Verurteilung zu vier Jahren Haft zeigt sich die Staatsanwaltschaft heute zufrieden.
Benjamin Krause, Oberstaatsanwalt
„Das Urteil zeigt aus unserer Sicht, zwei Sachen. Die eine Sache ist, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern im Internet nicht akzeptiert wird. Auch dann nicht wenn er ohne körperlichen Kontakt ausschließlich über Internetkommunikation erfolgt. Zum anderen zeigt es aber auch, welche Gefahren im Internet für Kinder bestehen.“
Für die Richter ist erwiesen, dass der ehemalige Pfarrer in 68 Fällen den sexuellen Missbrauch von Kindern versucht oder vollendet hat. Außerdem hat er kinder-und jugendpornografischem Material hergestellt und verbreitet. Der 43-Jährige nimmt das Urteil heute regungslos zur Kenntnis.
Schon zu Beginn des Prozesses gesteht der Angeklagte die Taten und zeigt sich reuevoll und beschämt. Noch vor dem Prozess beginnt er eine Verhaltenstherapie. Das wird ihm heute zugutegehalten.
Dominik Dute, Sprecher Landgericht Fulda
„Im Übrigen hat natürlich auch außerhalb der Tat ganz extreme Folgen für den Angeklagten gehabt. Er ist sein Amt los, er wird nie wieder als Priester arbeiten können aller Voraussicht nach. Er ist gesellschaftlich ruiniert und das sind natürlich alles Umstände, die zu Gunsten des Angeklagten sprechen. Zulasten des Angeklagten ist natürlich die Menge an Taten, die hier zusammengekommen ist.“
Die Verteidigung hatte auf eine Haftstrafe von maximal zwei Jahren auf Bewährung plädiert. Die schiere Zahl der Taten, sowie die Heftigkeit des Materials lassen aus Sicht des Gerichts aber keine so milde Strafe zu.
Erst durch einen Hinweis einer US-amerikanischen Kinderschutzorganisation starteten die Ermittlungen gegen den ehemaligen Priester. Bei der Durchsuchung seiner Wohn- und Büroräume stellte die Polizei hunderte Fotos und Videos mit kinderpornografischen Inhalten sicher.
Benjamin Krause, Oberstaatsanwalt
„Es gibt sehr sehr viele Hinweise aus den USA, über 90.000, die wir pro Jahr bekommen und eine Vielzahl dieser Fälle können wir nicht aufklären, weil die Hinweise dann nur die IP-Adressen der verwendeten Internetverbindungen sind. Und da wir in Deutschland derzeit keine Mindestspeicherung von IP-Adressen haben, keine sogenannte Vorratsdatenspeicherung, müssen wir knapp ein Viertel der Fälle einstellen. Können also die Tatverdächtigen überhaupt nicht identifizieren.“