Demonstation gegen Freispruch von US-amerikanischen Soldaten

Die Aufarbeitung eines tödlichen Messerangriffs auf einem Volksfest in Wittlich kommt nicht zur Ruhe. Nach einem Streit war dort letztes Jahr im August ein 28-Jähriger erstochen worden. Dass ein US-Soldat, der kurz nach der Tat sogar ein Geständnis abgelegt hatte, vor einem amerikanischen Gericht kürzlich freigesprochen wurde, wollen die Hinterbliebenen nicht akzeptieren.

„Justice for Micha“ – Gerechtigkeit für Michael O. Das fordern gestern mehr als 800 Menschen vor der US-Airbase Spangdahlem. Arbeitskollegen, Freunde und Familie des Getöteten sind gekommen. Sie wollen sich nicht damit abfinden, dass der gewaltsame Tod ihres Freundes ungesühnt bleibt.
Katja Teusch, Freundin von Michael O.
„Ich hatte mich kurz vorher noch mit ihm getroffen gehabt und kurz unterhalten und wir hatten uns für den nächsten Tag auch noch etwas vorgenommen. Es war schwer.“
Johannes Schäfer, Freund von Michael O.
„Ich weiß nur, dass dieser GI sich dazu bekannt hat, die Tat begangen zu haben und für mich ist das auch ziemlich schlüssig. Und jetzt habe ich einen fast zehnjährigen Sohn daheim, dem ich das nicht erklären kann, warum dieser Mensch jetzt freigesprochen wurde.“
Karin, Arbeitskollegin von Michael O.
„Also für mich ist das unfassbar. Wir sind wütend, traurig. Der Mann hat doch gestanden. Warum ist der jetzt frei?“
Die Antwort auf diese Frage ist komplex. Denn zwar gab es nach Angaben der Staatsanwaltschaft wohl ein Geständnis des Angeklagten Soldaten bei seiner Vernehmung am Tag nach der Tat. Dieses wurde im Prozess allerdings nicht berücksichtigt, weil der Angeklagte angegeben hatte, er sei von den Polizisten für das Geständnis unter Druck gesetzt worden. Die Zeugenaussagen und Beweise aus der Tatnacht reichten dann nicht mehr aus, um zu einer Verurteilung zu kommen.
Der leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Trier, Peter Fritzen, teilte heute hingegen mit, aus den Akten der Vernehmung könne man „eine unzulässige Unterdrucksetzung nicht entnehmen“.
Dass der Fall vor einem amerikanischen Gericht verhandelt wurde, liegt am NATO-Truppenstatut, das regelt, dass in Deutschland stationierte US-Soldaten bei Straffälligkeit nach amerikanischem Recht verurteilt werden.
Rechtsmittel gegen das Urteil oder eine Neuauflage des Strafprozesses sieht das amerikanische Recht nicht vor. Und auch ein Rückverweis an die deutsche Justiz ist nach einem Urteil rechtlich nicht mehr möglich. So bleibt den Angehörigen einzig die Hoffnung, dass der Fall in einem Zivilprozess noch einmal vor einen Richter kommt.