Haftstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge

Im September 2023 kommt es in Neustadt an der Weinstraße zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen zwei Männern. Der eine schlägt dem anderen mehrfach ins Gesicht. Zwei Tage später ist das Opfer des Angriffs tot. Wegen des Vorwurfs der Körperverletzung mit Todesfolge steht der mutmaßliche Täter seit Mai vor dem Frankenthaler Landgericht. Heute wurde das Urteil über ihn verhängt.

4 Jahre und 8 Monate Haft. So lautet das Urteil gegen den 30-jährigen Besard H. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass sich der mehrfach vorbestrafte Mann der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht hat.
Für das Gericht stellt sich das Geschehen folgendermaßen dar. Hier in der Nähe des Hauptbahnhofes in Neustadt hatte Besard H. das spätere Opfer auf offener Straße angerempelt. Axel A., ein 57-jähriger Jobcenter-Mitarbeiter beschwert sich über die Unachtsamkeit. Daraufhin attackiert der Täter Axel A. unvermittelt, tritt zu und schlägt ihm mindestens zwei Mal ins Gesicht. Dann flüchtet er. Das Tragische: Die Schläge lösen beim Opfer eine Hirnblutung aus. Aufgrund einer bis dahin unentdeckten Leukämie führt die Verletzung zu seinem Tod. Axel A. stirbt zwei Tage nach dem Angriff.
Der Verurteilte habe zwar nicht in Tötungsabsicht gehandelt, dennoch müsse er die Konsequenzen für den tragischen Ausgang des Geschehens tragen, urteilt das Gericht. Besard H. hatte die Tat im gesamten Prozess bestritten.
„Das Urteil nimmt der Angeklagte heute mit einem Kopfschütteln entgegen. Während die vorsitzende Richterin die Urteilsbegründung verliest, murmelt Besard H. immer wieder vor sich hin. Irgendwann reicht es der Vorsitzenden. ‚Entweder sie sind jetzt still oder sie verlassen den Saal‘, weist sie ihn zurecht. ‚Dann gehe ich lieber‘, sagt Besard H. und fügt noch hinzu; ‚Ihr habt hier alle euren Beruf verfehlt, komplett.‘ Dann verlässt er den Saal. Am Ende muss er nochmal vor die vorsitzende Richterin. ‚Fuck mich nicht ab, ey.‘ Das sind heute seine letzten Worte.“
Im Prozess hatte kein Zeugen den Angeklagten mit Sicherheit als Täter identifizieren können. Dennoch gebe es aufgrund der Vielzahl an Indizien keine Zweifel, dass der Angeklagte die Tat begangen hat, so das Gericht. Die Verteidigung hat angekündigt in Revision zu gehen. Dann muss der Bundesgerichtshof das Urteil prüfen.