Zu Gast im Studio: Stefanie Loth, Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei
Seit dem 01. April sind die Herstellung, der Besitz und der Konsum von Cannabis in Deutschland in gewissem Rahmen legal. Auch in Hessen und Rheinland-Pfalz darf also grundsätzlich gekifft werden. Dabei gelten allerdings strenge Regeln: Vor allem beim Jugendschutz, bei den erlaubten Mengen und für die Orte, an denen Cannabis konsumiert werden darf oder nicht. Die Polizei stellt das vor neue Herausforderungen. Darüber spricht Eva Dieterle mit Stefanie Loth von der Gewerkschaft der Polizei Rheinland-Pfalz.
Gut drei Monate nach dem Startschuss ist die Teillegalisierung von Cannabis auch in Rheinland-Pfalz in die nächste Phase getreten: Seit Montag können sogenannte „Cannabis Social Clubs“ eine Lizenz zum legalen Gras-Anbau beantragen. Eingetragene Mitglieder sollen hier künftig eine festgelegte Menge an Gras oder Hasch erhalten, wenn sie sich im Gegenzug in die Vereinsarbeit einbringen – etwa, indem sie sich an der Pflanzenpflege beteiligen.
Wie das in der Praxis funktionieren soll, weiß allerdings noch niemand. Wer das alles überprüfen soll, noch viel weniger. Für die Landesregierung ist die Sache klar: Das ist in erster Linie eine Aufgabe der Behörden vor Ort. Sprich: Der Ordnungsämter beziehungsweise die Ordnungspolizei in den einzelnen Städten und Gemeinden. „Auf gar keinen Fall“, sagen die Kommunen – und drohen bereits mit Klage: Sie sehen das Land und die Landespolizei in der Pflicht. Man sei dafür nicht zuständig und verfüge auch gar nicht über genügend Personal, diese Aufgabe auch noch zu übernehmen, heißt es von beiden Seiten unisono. Viel Ärger gibt es nach wie vor beim Thema „Kiffen und Autofahren“. Bislang galt hier eine Art Null-Toleranz-Strategie. Vergangene Woche hat die Ampelregierung in Berlin nun erstmals einen Grenzwert festgelegt: Wer künftig mit mehr als 3,5 Nanogramm THC im Blut hinterm Steuer erwischt wird, muss mit 500 Euro Strafe sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Manche Verkehrsexperten sprechen von einem „schwarzen Tag für die Verkehrssicherheit“: Im Straßenverkehr müsse auch weiterhin ein totales Kiffverbot gelten.
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