Einsprüche gegen Bußgelder wegen Handy-Blitzer-Kamera

So ein Gerichtsurteil hat es in Deutschland noch nie gegeben. Es geht um sogenannte Handy-Blitzer. Mit dieser neuen Technik sind in Rheinland-Pfalz letztes Jahr etliche Autofahrer mit dem Smartphone am Steuer erwischt und zu Bußgeldern verdonnert worden. Bislang war jedoch unklar, ob der Einsatz der Technik überhaupt erlaubt ist. Heute hat das Amtsgericht Trier in der Sache entschieden.

Und die Bilder des Handy-Blitzers dürfen verwendet werden. Die Bußgeldbescheide sind rechtmäßig.
In Trier verhandelt der Richter heute gleich mehrere Fälle wegen Handy-Verstößen am Steuer. Die drei Betroffenen waren letztes Jahr in der Testphase des Handy-Blitzers erwischt worden. Die Strafe: jeweils 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Das Gericht hat nun entschieden, ob der Handy-Blitzer überhaupt Aufnahmen machen darf und ob diese schon in der Testphase verwendet werden dürfen.
Felix Heinemann, Sprecher Amtsgericht Trier
„Das Gericht hat dann zum einen gesagt, es ist eine Rechtsgrundlage erforderlich, welche im Moment fehlt. Hat dann im Rahmen einer Interessenabwegung zu entscheiden, ob dies zu einem Verwertungsverbot führt. Und hat diese Frage anschließend verneint.“
Da Handy-Verstöße zu einigen schweren Unfällen geführt hätten, stehe hier das öffentliche Interesse über individuellem Interesse, so der Richter heute.
Mit der sogenannten Monocam hat die Polizei Trier letztes Jahr allein 327 Autofahrer am Smartphone erwischt. Die Spezialkamera erkennt, wenn ein Autofahrer ein Handy in der Hand hat und schießt davon ein Foto. In einem sechsmonatigen Modellprojekt hat das Land die bundesweit einzigartige Technik getestet. Schon als der damalige Innenminister Roger Lewentz das Projekt vorgestellt hat, gab es rechtliche Bedenken. Denn die Kamera erfasst erstmal alle vorbeifahrenden Kennzeichen und Gesichter ohne konkreten Verdacht. Laut Urteil hätte das Land genau dazu kein Recht gehabt.
Die Verteidiger akzeptieren das Urteil nicht und wollen Revision einlegen.
Walter Schneider, Rechtsanwalt
„Was für eine interessante Vorgehensweise des Gerichts. Das Gericht fragt A) durfte man das, kommt zu dem Ergebnis, nein man durfte es nicht. Sagt dann aber die erworbenen Beweise sind verwertbar und damit kann der Betroffene verurteilt werden. Diese Konsequenz im zweiten Teil bei der Beurteilung des Gerichtes trage ich so nicht mit.“
Jürgen Verheul, Rechtsanwalt
„Ich finde, es in soweit inkonsequent als dass – und das habe ich ja versucht herauszustellen – als dass von Anfang an allen Beteiligten, die diese Maßnahme in Gang gesetzt haben, klar war, dass es ein Problem gibt mit der Ermächtigungsgrundlage, und dass bedeutet eigentlich, ich wusste, ich mache etwas, was rechtlich nicht gedeckt ist.“
Trotzdem dürfen die Bilder für die Bußgeldbescheide verwendet werden. Falls die Monocam dauerhaft eingeführt wird, müsste es dann laut Urteil eine Rechtsgrundlage geben. Bereits vor dem Prozess hat das Innenministerium Rheinland-Pfalz angekündigt diese dann auch schaffen zu wollen.