Urteil gegen „Cophunter“

Urteil im sogenannten “Cophunter-Prozess“: Weil er nach den Polizistenmorden von Kusel im Internet zur Tötung weiterer Polizisten aufgerufen hat, ist ein 56-Jähriger heute vom Amtsgericht in Idar-Oberstein zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt worden.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte zwei selbstgedrehte Videos ins Internet stellte, in denen er zur Jagd auf Polizeibeamte aufruft. Darin enthalten auch das Angebot, Polizisten gegen eine Gebühr auf einen Feldweg zu locken, wo sie dann per Kopfschuss getötet werden könnten. Eine E-Mail an die Polizeiinspektion Idar-Oberstein, in der der Absender die Beamten beleidigt und den mutmaßlichen Mord an zwei jungen Polizisten in der Nähe von Kusel gutheißt, stamme ebenfalls eindeutig von dem Angeklagten. Das hat der 56-Jährige im Prozess auch zugegeben – das Ganze sei allerdings nur ein Spaß gewesen.
Wahis Afschar, Generalstaatsanwaltschaft Koblenz
„Nach den rechtlichen Voraussetzungen bei diesem Tatbestand ist es nicht notwendig, dass er selber das tatsächlich ernst gemeint hat, sondern dass es eben einen ernsten Eindruck macht. Wobei aber aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz insbesondere aus der E-Mail, die er am Tag zuvor an die LPI Idar-Oberstein ersichtlich ist, dass dieser Hass echt ist und dieses Morden und eine Mordlust schon in dem Angeklagten drin ist.“
Zuvor hatte eine psychiatrische Gutachterin Volker S. für voll schuldfähig erklärt. Der Angeklagte habe zwar einen Drang zum Lügen und sich selbst zu überhöhen, eine paranoide Schizophrenie oder eine andere psychische Erkrankung sei bei ihm aber nicht zu erkennen. Er lebe durchaus in der Realität und könne die Folgen seines Handelns abschätzen.
Die Verteidigung hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert: Schließlich habe der Angeklagte die Taten gestanden und sich mehrfach dafür entschuldigt. Zudem seien die Drohungen nicht ernst gemeint gewesen.
Martin Nitschmann, Verteidiger
„Ich werde das auf jeden Fall rechtlich klären lassen, ob das hier eine Aufforderung zum Mord ist oder nicht. Und ich sehe das nach wie vor nicht. Und ich bin auch ein bisschen traurig, dass das Amtsgericht aus meiner Sicht dem öffentlichen Druck hier nicht Stand gehalten hat.“
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen.