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Keine einheitlichen Regeln für Booster-Impfungen — Urteil zu Mietminderungen im Lockdown — Kritik an langsamer Aufklärung von Korruptionsaffäre

Keine einheitlichen Regeln für Booster-Impfungen
Hessen und Rheinland-Pfalz gehen unterschiedlich mit den Auffrischungsimpfungen für Kinder und Jugendliche von zwöf bis 17 Jahren um. Hessen überlässt die Entscheidung bis auf weiteres den Ärzten. Das hat das hessische Sozialministerium heute mitgeteilt. Das Land orientiere sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Zu Auffrischungsimpfungen in dieser Altersgruppe gebe es noch keine generelle Empfehlung der Stiko.
In Rheinland-Pfalz dagegen können die 12- bis 17jährigen bereits seit Anfang Januar Booster-Impfungen auch in Impfzentren bekommen.
Urteil zu Mietminderungen im Lockdown
Der Handelsverband Rheinland-Pfalz begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs, nach dem gewerbliche Mieter Anspruch auf Mietminderung haben können, wenn ihre Geschäfte wegen der Corona-Pandemie schließen müssen. Nach Ansicht des Handelsverbandes bringt das Urteil Rechtssicherheit für beide Seiten. Laut BGH muss aber jeder Einzelfall geprüft werden. Bei der Berechnung der Mietminderung müssen demnach auch staatliche Hilfsleistungen und die Höhe der Umsatzeinbußen berücksichtigt werden.
Langsame Aufklärung kritisiert
In der Korruptionsaffäre bei der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft hat die Opposition im hessischen Landtag heute im Rechtsausschuss Justizministerin Eva Kühne-Hörmann mangelnden Aufklärungswillen vorgeworfen. Es sei unverständlich, dass erst 18 Monate nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den Oberstaatsanwalt aufgefallen sei, dass auch sein engster Mitarbeiter in den Fall involviert sei. Der Oberstaatsanwalt soll Gutachten bei Privatfirmen in Auftrag geben und dafür mehrere Hunderttausend Euro kassiert haben. Sein Mitarbeiter soll Beihilfe zur Untreue geleistet haben.