Prozess gegen Hells-Angels-Rocker

Vor dem Landgericht in Frankfurt begann heute der Prozess gegen einen ehemaligen Hells-Angels-Boss. Dem Angeklagten werden Zuhälterei, besonders schwere Zwangsprostitution und Förderung der Prostitution Minderjähriger vorgeworfen. Beamte der Kriminalpolizei Frankfurt nahmen den mutmaßlichen Täter vergangenen Dezember nach einem Türkei Urlaub am Flughafen fest.

Ein Baum von einem Kerl betritt den speziell gesicherten Saal E1 des Landgerichts in Frankfurt. Den Schädel kahlrasiert und bis über den Hals tätowiert. Er war Präsident eines Hells-Angels-Charters in Süddeutschland, heute sind seine Hände hinter dem Rücken mit Handschellen gefesselt. Michael E. soll mehrere Frauen zur Prostitution gezwungen haben, unter anderem hier im Frankfurter Bahnhofsviertel, darunter auch eine Minderjährige. Die Leiden der Geschädigten – ein alptraumhaftes Martyrium:
Henriette Lyndian, Anwältin der Nebenklage
„Er war ihr Zuhälter, hat ihr das Geld weggenommen, hat sie geschlagen, hat sie über eine Dauer von mehreren Monaten ausgenutzt, Zwangsprostitution betrieben. Und hat sich insofern schuldig gemacht.“
Der 36 Jahre alte Angeklagte, der die komplette Verlesung der Anklage völlig regungslos mit festem Blick verfolgt, soll zeitgleich mehrere Beziehungen zu Frauen aufrecht erhalten haben, von denen er regelmäßig einen großen Anteil der Einnahmen ihrer Prostitutionstätigkeit einbehalten haben soll. Bei Nichterfüllung seiner Forderungen, sei regelmäßig auch Gewalt zum Einsatz gekommen – Schläge und Tritte. Die Frauen gingen in Hotels und Apartments anschaffen und sollen vom Angeklagten zum Teil auch mit Kokain versorgt worden sein. Die Geschädigten seien auch in eine psychische Abhängigkeit geraten, da der Angeklagte ihnen Liebesbeziehungen und mitunter auch eine gemeinsame Zukunft vorgegaukelt habe.
Henriette Lyndian, Anwältin der Nebenklage
„In der Regel suchen sich solche Männer labile Frauen, die vielleicht schon der Prostitution nachgehen oder die sie dann der Prostitution zuführen, um sie dann auszunehmen. Und als Druckmittel verwenden die nicht unbedingt Schläge – zwar hat es auch hier Schläge, insbesondere als die Geschädigten aussteigen wollten, gegeben – aber die im Grunde genommen ganz subtil vorgehen und die sagen: „Also, ich erwarte das und wenn du mich liebst, machst du das“. Und ein Mensch, der labil ist, der in einer gewissen Weise in einer emotionalen Abhängigkeit ist, der ist ganz schnell dabei, so etwas zu machen.“
Dem Angeklagten droht nun eine mehrjährige Haftstrafe.
Die Verteidigung bot heute an, den geschädigten Frauen eine Ausgleichszahlung zukommen zu lassen. Über die jeweilige Höhe müsse im Einzelnen verhandelt werden. Die psychischen Schäden der Opfer jedenfalls sind durch den Prozess nicht wieder gut zu machen.