Keine Wohnsitzauflagen für Flüchtlinge

Wer als Flüchtling nach Deutschland kommt und Asyl beantragt, muss für einen bestimmten Zeitraum im Bezirk der zuständigen Ausländer-Behörde leben. Der Asylbewerber darf also in dieser Zeit nicht frei entscheiden, wo er während seines Asylantrags wohnen will. Das regelt die sogenannte Residenz-Pflicht. Doch was passiert, wenn der Asylantrag bewilligt wurde und der Flüchtling in Deutschland bleiben darf? Die im Integrationsgesetz festgelegte Wohnsitzauflage soll das klären.