Verfassungsänderung: Wählbar mit 18!

Übernächsten Sonntag wählen die Hessen ein neues Landesparlament. Da können die Bürger auch darüber entscheiden, die Verfassung ändern zu lassen. 15 Vorschläge stehen zur Wahl. Einer darunter: Das Wahlalter für Landtagskandidaten. Bisher muss man nämlich 21 Jahre alt sein, um sich in den hessischen Landtag wählen lassen zu können.