Urteil wegen Abtreibungswerbung bestätigt

Fast genau ein Jahr ist es her, dass die Gießener Ärztin Kristina Hänel verurteilt wurde, weil sie Werbung für Abtreibungen gemacht haben soll. Ein Fall, der bundesweit Empörung ausgelöst hat und der auch die Politik auf den Plan gerufen hat, den Paragraphen 219a, gegen den die Ärztin verstoßen hat, zu ändern oder ganz abzuschaffen. Noch aber gibt es ihn und deshalb stand Kristina Hänel heute erneut vor Gericht. Sie hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt.