Sonntags frei!

Endlich Wochenende! Darauf freuen sich viele Arbeitnehmer. Aber Krankenschwestern und Feuerwehrleute müssen auch am Sonntag ran. Doch muss das auch bei Videotheken und Callcentern so sein? Nein – hat das Bundesverwaltungsgericht nun entschieden. Damit erklärten die Richter die sogenannte Bedarfsgewerbeverordnung des Landes Hessen für unwirksam.