Prozess um Tod im Holiday-Park

Der tragische Tod der elfjährigen Amber im Holiday-Park im Sommer 2014 hat für die beiden leitenden Aufseher des Freizeitparks keine strafrechtlichen Konsequenzen. Das Ober-Landesgericht in Zweibrücken hat heute die Revision der Eltern und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts in Frankenthal verworfen. Der Freispruch der beiden Angeklagten durch das Landgericht im Juli 2017 sei nachvollziehbar begründet worden.