Macht Corona die Pflege krank?

In sechs Wochen soll die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen bundesweit in Kraft treten. Dann müssen zum Beispiel Mitarbeiter in Pflegeheimen geimpft oder genesen sein, um ihren Beruf ausüben zu dürfen. Doch welche Folgen hat das Gesetz für den Berufszweig, in dem es schon jetzt Personalengpässe gibt? Und wer kontrolliert die Impfpflicht überhaupt? Wir haben uns die Lage in einem Mainzer Pflegeheim angeschaut.

Leute wie sie gilt es zu schützen. Die Bewohner des Altenzentrums Maria Königin in Mainz. Sie haben ein hohes Risiko, durch eine Coronainfektion schwer zu erkranken oder sogar zu sterben. Um sie so gut wie möglich zu schützen, muss das gesamt Pflegepersonal ab dem 16. März geimpft oder genesen sein. Hier ist das kein Problem. 97% des Personals hat bereits drei Impfungen erhalten. Bald werden es fast 100% sein. Das liegt zum Teil an der Impfpflicht. Aber nicht nur.
Julia Frank, Einrichtungsleitung Maria Königin Mainz
„Natürlich gab’s auch Mitarbeiter, die erst mal zurückhaltend waren und da sich erstmal noch überlegt haben, ob sie sich wirklich impfen lassen. Aber da war unser Credo: Wir gehen mit Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern ins Gespräch und konnten so auch einige Fragen beantworten und eben dann auch zum Impfen gewinnen.“
In den 14 weiteren stationären Einrichtungen der Caritas im Bistum Mainz liegt die Impfquote bei knapp 90%. Durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht könnte 10% des Personals wegfallen.
Regina Freisberg, Direktorin Diözese Mainz
„Das ist für uns sehr schlimm, denn wir wollen und können es uns nicht leisten, gutes und qualifiziertes Personal zu verlieren, und wir arbeiten und wir ringen hier noch um eine gute Lösung.“
Die nicht geimpften Mitarbeiter muss Leiterin Julia Frank dem Gesundheitsamt melden. Dieses muss dann jeden einzelnen Fall prüfen und entscheiden. Die Gesundheitsämter sind allerdings durch die vielen Neuinfektionen überfordert. Außerdem sind viele Fragen noch ungeklärt. Darf die ungeimpfte Person noch arbeiten? Wenn nicht, bekommt sie weiter ihr Gehalt? Die unsichere Rechtslage macht es schwer die Impfpflicht durchzusetzen.
Bettina Dickes, CDU, Landrätin Bad Kreuznach
„Wenn man etwas will als Bundesgesetzgeber, dann muss man auch Butter bei die Fische geben. Dann muss man auch sagen, wie es geschehen muss. Das heißt, wenn wir Meldungen bekommen, werden wir definitiv nicht ein Betretungsverbot für Einrichtungen aussprechen, sondern wir gehen auf diese Menschen zu, wir werden sie zunächst einmal im ersten Schritt anschreiben und sagen: Vielleicht gibt es ja doch einen Impfnachweis, bitte vorlegen. Wenn wir keine Rückantwort diesbezüglich kriegen, werden wir auch nochmal ein Motivationsschreiben zum Thema Impfen versenden.“
Durch das ungenau formulierte Gesetz, könne ein Flickenteppich entstehen. Planungssicherheit für Pflegeheime und Krankenhäuser sieht anders aus.
Christoph Dahmen, Geschäftsführer Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg:
„Für uns die Frage, werden die Mitarbeiter gleich freigestellt oder erst nachdem ein entsprechendes Betretungsverbot erlassen wurde. Das ist ja auch eine zeitliche Frage, ich muss ja auch mit den Ressourcen planen. Und ich kann nach dem 15.3 nicht planen. Stehen mir die Mitarbeiter zur Verfügung. Wie lange stehen sie mir zur Verfügung?“
Fest steht: Wenn Pflegekräfte wegfallen, wirkt sich das auf das restliche Personal aus. Und das ist laut einer Studie, die die Pflegekammer Rheinland-Pfalz heute vorgelegt hat, ohnehin schon überlastet.