Hat eine Ärztin aus Gießen für Abtreibungen geworben?

Der Kampf gegen den Abtreibungs-Paragraphen 218, hat die Republik jahrzehntelang bewegt. Bis vor zwanzig Jahren die Regelung getroffen wurde, dass Schwangerschafts-Abbrüche bis zum dritten Monat nach vorheriger Beratung straffrei sind. Und trotzdem muss sich die Justiz mit dem Thema befassen. In Gießen stand heute eine Ärztin vor Gericht, die Abtreibungs-Gegner angezeigt hatten, weil sie auf ihrer Homepage Werbung für Abtreibungen machen soll. Ein Prozess, wie ihn das Gießener Amtsgericht nicht alle Tage sieht.