Gütetermin vor dem Mainzer Arbeitsgericht

Wenn ein Arbeitnehmer fristlos entlassen wird und dieser das so nicht akzeptieren will – dann muss das Arbeitsgericht vermitteln. Im Großteil der Fälle einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gütlich – also ohne Gerichtsverfahren. Aber manchmal ist man von einer Einigung sehr weit entfernt – so wie aktuell das Bistum Mainz und sechs Erzieherinnen. Nach sexuellen Übergriffen unter Kindern in einer Kita in Mainz gibt es Streit darüber, wer dafür die Verantwortung zu tragen hat.