Kriminalität

  • Mordprozess in Darmstadt

    Mordprozess in Darmstadt

    Im März 2023 endet eine Nacht für eine Frau im südhessischen Bensheim tödlich: Laut Staatsanwaltschaft ist die 44-Jährige erwürgt worden. Täter soll der 30-jährige Dimitrios J. gewesen sein. Seit heute muss er sich vor dem Landgericht Darmstadt verantworten. Der Angeklagte Dimitrius J. betritt den Gerichtssaal. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft wiegt schwer: Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebes. Hier – in dieser Obdachlosenunterkunft in Bensheim – soll es passiert sein: Laut Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte im März 2023 Geschlechtsverkehr mit einer 44-jährigen Frau. Für seine maximale Erregung soll er das Opfer erst mit den bloßen Händen und dann mit einem Handy-Ladekabel erwürgt haben. Die Frau stirbt noch am Tatort. Dimitrius J. ruft kurze Zeit später den Notruf und stellt sich der Polizei. Marcel Gassan, Reporter in Darmstadt „Der Notruf wurde im Gerichtssaal abgespielt: Mit einer zitternden Stimme gesteht Dimitrius J. am Telefon, dass das Opfer nicht mehr atmet – er wirkt geschockt. Wiederholt mehrmals ‚Das wollte ich nicht‘.  Bei der Anklageverlesung fasst er sich die Hand vors Gesicht und schüttelt den Kopf. Seine Mutter wischt sich im Gerichtsaal die Tränen von den Augen.“ Tränen auch bei einer Frau, die heute als Zeugin erzählt: Dimitrius J. habe auch sie beim Geschlechtsverkehr gewürgt und sehr grob behandelt. Zu den Zeugen zählt heute auch die Halbschwester des Opfers: Melanie, Halbschwester des Opfers „Es ist halt sehr, sehr seltsam, wenn man weiß, dass er derjenige ist, der dafür verantwortlich ist, dass er jemanden auf dem Gewissen hat. Das ist schon nicht ohne und das ist auch nicht einfach und kostet auch verdammt viel Kraft, aber ich versuche halt für meine Schwester stark zu bleiben und das hier durchzuziehen.“ Ein Gutachten soll jetzt klären, ob der Angeklagte schuldfähig war. Zum Tatzeitpunkt soll er rund zwei Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Eva Heid, Staatsanwältin „Der Angeklagte stand […]

  • Lebenslange Haft für Mord vor 37 Jahren

    Lebenslange Haft für Mord vor 37 Jahren

    Vor 37 Jahren ist ein 15-jähriges Mädchen aus Lindenfels im Odenwald nach dem Schwimmbadbesuch nicht nach Hause kommen. Gut eineinhalb Jahre später findet ein Spaziergänger ihre skelettierte Leiche. Jutta wurde vergewaltigt und anschließend getötet. Vom Täter fehlt zunächst jede Spur. Doch 2020 findet die „Cold Case Unit“ des hessischen Landeskriminalamtes DNA-Spuren auf einem damals sichergestellten Spaten. Ein mittlerweile 62-jähriger Mann soll der Täter sein. Heute ist am Landgericht Darmstadt das Urteil gefallen. Lebenslange Haft – so lautet das Urteil wegen Mordes an Jutta H. Peter F. habe das Mädchen vergewaltigt und dann getötet. Es ist ein Sommertag im Juni 1986. Die 15-jährige Jutta ist mit ihren Freunden im Freibad. Der Heimweg führt sie durch ein Waldstück. Ein frequentierter Weg, am helllichten Tag. Plötzlich wird sie ins Gestrüpp gezerrt. Peter F. bedroht sie mit einem Messer, vergewaltigt sie und ersticht Jutta anschließend. Dann vergräbt er ihre Leiche, um die Tat zu vertuschen, so die Richter heute. Es ist eine Reihe von Indizien, die letztendlich zu dem Urteil führen. Eva Heid, Staatsanwaltschaft Darmstadt „Es sind tatsächlich nicht nur einzelne Indizien, die nebeneinander stehen, sondern sie haben eine Verbindung; sie haben am Ende einen Ring gebildet, der dazu geführt hat, dass man von der Täterschaft des Angeklagten ausgehen musste und insofern bewertet die Staatsanwaltschaft dieses Urteil heute der Schwurgerichtskammer als sachgerecht.“ Angela Gräf-Bösch, Vertreterin der Nebenklage „Also auch die Eltern von Jutta waren von Anfang an überzeugt, dass hier der richtige Täter auf der Anklagebank sitzt und haben das ja auch zum Teil mitverfolgt. Das Ganze war rechtlich natürlich auch schwierig, gar keine Frage, das hat das Gericht ja auch betont, aber letztendlich, glaube ich, ist es genau das, worauf wir gehofft hatten, auch eingetreten.“ Doch das sehen nicht alle Familienmitglieder des Opfers so. Juttas Bruder hat seine Interessen von einem eigenen Anwalt […]

  • Weitere Nachrichten im Überblick

    Weitere Nachrichten im Überblick

    Langer Bahnstreik beschlossen — Lufthansa muss Flugplan erneut ausdünnen — Weihnachtsamnestie für Häftlinge Anmoderation: Bei einem Feuer in einem Krankenhaus in Frankenthal sind zwei Patientinnen im Alter von 72 und 80 Jahren ums Leben gekommen. Sieben weitere Menschen wurden verletzt. Die Ursache für den Brand ist noch unklar. Die Kriminalpolizei hat Ermittlungen aufgenommen. Und damit kommen wir zu weiteren kurzen Nachrichten des Tages. Langer Bahnstreik beschlossen Im Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn hat heute in Frankfurt die Gewerkschaft der Lokomotivführer GDL das Ergebnis ihrer Urabstimmung verkündet. Demnach hat die Mehrheit ihrer Mitglieder für unbefristete Streiks nach dem 8. Januar gestimmt. Die GDL hatte die Tarifverhandlungen nach der zweiten Runde für gescheitert erklärt. Seit November hat sie bereits zweimal mit Warnstreiks den Personenverkehr nahezu zum Erliegen gebracht. Hauptstreitpunkt ist die Forderung der Gewerkschaft, die Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter bei vollem Lohnausgleich zu reduzieren. Lufthansa muss Flugplan erneut ausdünnen Trotz der hohen Nachfrage wird die Lufthansa auch im kommenden Jahr weniger Flüge anbieten können als ursprünglich geplant. Als Grund nannte Konzernchef Carsten Spohr, dass es weiterhin Engpässe beim Personal gebe. Außerdem stünden nicht genug Flugzeuge zur Verfügung. Die Flugzeughersteller hätten Lieferschwierigkeiten. Dazu käme noch, dass die Triebwerke bei bestimmten Motoren des Airbus A320 überholt werden müssten. Das sei nicht geplant gewesen. Ursprünglich wollte die Lufthansa 2024 wieder 95 Prozent der Flüge aus dem Jahr vor der Corona-Pandemie anbieten. Weihnachtsamnestie für Häftlinge Wegen des bevorstehenden Weihnachtsfests dürfen Häftlinge in Hessen und Rheinland-Pfalz per Gnadenerlass das Gefängnis vorzeitig verlassen. Hessen hat bislang 93 Gefängnisinsassen in die Freiheit entlassen, in Rheinland-Pfalz sind es 77. In beiden Bundesländern werden noch wenige weitere Fälle geprüft. Für den Gnadenerlass gelten strenge Regeln. Die Häftlinge dürfen nur dann vorzeitig auf freien Fuß gesetzt werden, wenn sie im Gefängnis nicht negativ aufgefallen sind und keine langjährigen Haftstrafen verbüßen müssen.

  • Innenausschuss diskutiert Krawalle vor Eintracht-Spiel

    Innenausschuss diskutiert Krawalle vor Eintracht-Spiel

    Vor gut zwei Wochen empfing Eintracht Frankfurt zuhause den VfB Stuttgart, doch das Fußballspiel geriet schnell zur Nebensache. Hunderte vermummte Eintracht-Anhänger lieferten sich vor dem Spiel eine gewaltsame Auseinandersetzung mit der Polizei. Dabei flogen Feuerlöscher und Absperrgitter. Die Einsatzkräfte setzten Pfefferspray und Schlagstöcke ein. Knapp 200 Menschen sollen verletzt worden sein. Wie viele genau, weiß niemand, denn viele Fragen zum Ablauf der Krawalle sind immer noch ungeklärt – ein Grund für den Hessischen Landtag, sich damit heute auseinanderzusetzen. Szenen, die betroffen machen. Nach den heftigen Krawallen am Frankfurter Fußballstadion, hat sich heute der Innenausschuss des Hessischen Landtags mit den Geschehnissen vor zwei Wochen beschäftigt. Auf die Agenda gesetzt hat das Thema die FDP, denn für deren innenpolitischen Sprecher Jörg-Uwe Hahn sind noch einige Fragen offen. Jörg-Uwe Hahn (FDP), Obmann Innenausschuss Landtag Hessen „Hat die Polizei überreagiert? Hat die Polizei nicht – was sie eigentlich in Hessen sehr gut kann – abgewogen reagiert und gedimmt die Stimmung. Hat sie tatsächlich, wie das ein Fanclub vorträgt, provoziert? Das möchte ich schon ganz gerne wissen, das möchten wir als freie Demokraten wissen und ich glaube das will die gesamte Gesellschaft wissen.“ Die Antworten des Innenministers und der Polizisten sind heute im Innenausschuss eindeutig. Man habe reagiert, um schlimmeres zu verhindern. Die Aggressionen seien von den Fans ausgegangen. Alexander Bauer (CDU), Innenpolitischer Sprecher Landtag Hessen „Erst später hat die Polizei aufgerüstet, nachdem sie aber zu dem Zeitpunkt massiv bedroht wurde, Gewaltexzesse ihr gegenüber verübt wurden und es zu gewalttätigen Ausschreitungen kam und die Polizei hat sich schrittweise zurückgezogen. Natürlich muss man zur Wahrung und zum Schutz von Unbeteiligten dann Pfefferspray einsetzen, aber das wurde verhältnismäßig dann so dargestellt, dass keine Unbeteiligten zu Schaden kamen.“ Der Tenor bei der CDU: Der Polizeieinsatz war angemessen. Ina Kobuschinski vom Eintracht Frankfurt Fanclubverband sieht das ganz anders. Ina […]

  • Betrugsprozess um Amokfahrt in Volkmarsen

    Betrugsprozess um Amokfahrt in Volkmarsen

    Am 24. Februar 2020 war ein damals 29-Jähriger vorsätzlich in den Rosenmontagszug der Stadt Volkmarsen gerast und hatte fast 90 Menschen teilweise schwer verletzt. Eine Tat, die ganz Deutschland schockiert hat. Und als wäre das nicht schon schlimm genug, hat ein Mann daraus auch noch Profit geschlagen. Dafür wurde er heute vor dem Amtsgericht Korbach verurteilt. Zwei Jahre und sechs Monate Haft wegen schweren Betrugs, so lautet heute das Urteil gegen Torsten K. Die Richterin sieht es als erwiesen an, dass der 54-Jährige sich fälschlicherweise als Opfer der Rosenmontagsattacke von Volkmarsen ausgegeben hat. Obwohl er bei der Amokfahrt zuhause war und nur aus den Medien von dem Fall erfahren hatte, gab er an, als Augenzeuge und Ersthelfer vor Ort gewesen zu sein. Wegen seiner angeblichen posttraumatischen Belastungsstörung kassierte der Mann von seiner Versicherung Krankengeld, zusammen mit den Behandlungskosten entstand so ein Schaden von rund 41.000 Euro. Während des gesamten Prozesses hatte Torsten K. alle Vorwürfe zurückgewiesen und behauptet, er sei wirklich vor Ort gewesen. Heute – kurz vor Verkündung des Urteils – gesteht er seine Tat dann doch. Tanja Weltecke-Przyklenk, Staatsanwältin „Entscheidend – so hat es die Richterin in ihrem Urteil ja auch gesagt – war zugunsten des Angeklagten mit Sicherheit das Geständnis, was spät, aber nicht zu spät kam. Auf der anderen Seite die Verwerflichkeit dieser Tat, die dort eigentlich geschehen ist, und die, ja, die Profitgier, die der Angeklagte versucht hat daraus zu schlagen.“ Im Falle des besonders schweren Betrugs kann eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren verhängt werden. Dementsprechend gelassen nimmt der Angeklagte heute sein Urteil entgegen. Reporter „Tut ihnen das jetzt ehrlich leid, was da passiert ist?“ Torsten K., verurteilter Betrüger „Ja. Vor allen Dingen tun mir die Möchtegern-Freunde leid.“ Die „Möchtegern-Freunde“ – damit meint er wohl seine Bekannte Riccarda. Sie hatte sich damals per […]

  • Prozess wegen gefälschter Impfpässe

    Prozess wegen gefälschter Impfpässe

    Die Corona-Pandemie ist mittlerweile kaum noch ein Thema und irgendwie scheint es auch skurril, wenn man sich an Zeiten von Kontaktbeschränkungen und 3G-Regel zurück erinnert. Wer nicht geimpft oder genesen war, für den galten teils strenge Regeln. Für Betrüger ein gutes Geschäftsmodell: Impfnachweise oder ganze Impfpässe fälschen. Genau das sollen sechs junge Männer aus dem Raum Koblenz im Jahr 2021 getan haben. Sie stehen seit heute vor dem Koblenzer Landgericht. Gewerbsmäßige Urkundenfälschung in insgesamt 77 Fällen, so lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Damit sollen die zwischen 21 und 36 Jahre alten Deutschen rund 46.000 Euro verdient haben. Katja Kezman, Staatsanwaltschaft Koblenz „Es sollen eben Impfpässe seinerzeit gefälscht worden sein, indem eben Stempel von Impfzentren, Unterschriften von vermeintlichen Ärzten etc. eben und die entsprechenden Vakzine, die damals auf dem Markt halt gängig waren in die Impfpässe eingetragen worden sind für Endabnehmer und diese Impfungen haben natürlich nicht stattgefunden.“ Zunächst soll der 31-jährige Roman G. alleine begonnen haben, Nachweise für die Corona-Impfung zu fälschen. Später dann habe er sich mit den fünf weiteren Angeklagten in einer Bandenstruktur organisiert. Insgesamt 360 Impfpässe sollen die Männer hergestellt oder gefälscht haben. Die Ausweise gingen an Zwischenhändler und Familienangehörige der Männer. Ob all diese Fälle auch tatsächlich strafbar sind, zweifeln die Verteidiger aber heute an. Franziska Oeler, Reporterin „Neben der Fälschung von Stempeln und Unterschriften sollen die Männer auch neue Impfpässe gedruckt und verkauft haben. Diese seien aber nicht personalisiert gewesen, das heißt, die ‚Kunden‘ sollten Namen und Geburtsdatum selbst eintragen. Diese nicht personalisierten Pässe herzustellen sei nach Auffassung der Verteidigung zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht strafbar gewesen. Und das betreffe 52 der insgesamt 77 vorgeworfenen Taten.“ Eine Rechtsfrage, in der es heute keine Einigung gibt, die das Gericht nun aber prüfen will. Der Vorsitzende Richter bietet den Angeklagten zum Prozessauftakt eine sogenannte Verständigung an, einen […]

  • Lange Haftstrafen für Badewannen-Mord

    Lange Haftstrafen für Badewannen-Mord

    Heute ist vor dem Trierer Landgericht ein Prozess zu Ende gegangen ist. Auf der Anklagebank sitzen zwei Männer, die sich mit dem späteren Opfer eigentlich zum Sex verabredet haben sollen. Dazu kam es aber nicht. Stattdessen brachten sie ihn um und raubten ihn aus. Die Angeklagten haben sich des gemeinschaftlichen Mordes schuldig gemacht. So stellt es heute das Trierer Landgericht fest. Der 27 Jahre alte Serbe Jasar S. wird dafür zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Außerdem stellt das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet, dass eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist. Bei dem 21 Jahre alten Angeklagten Emanuel P. wendet das Gericht aufgrund einer Reifeverzögerung Jugendstrafrecht an und verhängt eine Haftstrafe von 13 Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte sich für die Anwendung von Erwachsenenstrafecht ausgesprochen. Laura Lorenz, Staatsanwaltschaft Trier „Das Gericht hat sein Hauptaugenmerk hier auf die Persönlichkeit des Täters gelegt und hat aufgrund seiner Herkunft, aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit und aufgrund eines fehlenden Schulbesuchs Reifeverzögerungen in der Person des Angeklagten gesehen. Ich hingegen habe mich auf den Standpunkt gestellt und teile den auch nach wie vor, dass hier keine Reifeverzögerungen vorliegen, da der Angeklagte sein Leben eigenständig in Deutschland gelebt hat.“ Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die Verurteilten aus Nordrhein-Westfalen im Januar einen 56 Jahre alten Mann aus dem Eifelort Hersdorf über das Internet kontaktieren. Sie bekunden ihm sexuelles Interesse und treffen sich am 14. Januar im Haus des späteren Opfers. Dort erschlagen die Angeklagten den Mann mit einem Radmutterschlüssel von hinten. Das Opfer stirbt an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma. Als Mord-Motiv stellt das Gericht unter anderem Habgier fest. Denn die mutmaßlichen Täter durchsuchen nach der Tat das Haus und stehlen Elektronikgeräte sowie Bargeld im Wert von insgesamt 900 Euro. Die beiden Angeklagten seien mit äußerster Brutalität vorgegangen, so der […]

  • Hessischer Landtag debattiert über Anschlag in Hanau

    Hessischer Landtag debattiert über Anschlag in Hanau

    Der 19. Februar 2020. Der mutmaßlich rassistische Tobias R. tötet neun Hanauer Bürger, seine Mutter und schließlich sich selbst. Hätte der Anschlag verhindert werden können? Welche Fehler wurden von Behörden gemacht? Und wer trägt die politische Verantwortung? Diese Fragen hat ein Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags jetzt zwei Jahre lang zu klären versucht. Heute haben die Ausschussmitglieder ihren Abschlussbericht dem Parlament vorgestellt. 642 Seiten ist er lang, der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zum Attentat in Hanau. Die Kernaussage: Die Tat sei nicht zu verhindern gewesen. Auch wenn außer Frage stehe, dass der Täter Tobias R. aufgrund seiner psychischen Erkrankung nie eine Waffe hätte besitzen dürfen. Der Ausschuss kommt in seinem Bericht außerdem zu dem Ergebnis, dass die Notausgangstür in einem der Tatorte – der Arena Bar – verschlossen war. Eine Einschätzung, die die Staatsanwaltschaft nicht teilt. Zudem sei der Notruf überlastet, bzw. unzureichend besetzt gewesen. Eine Zumutung aus Sicht der SPD. Heike Hofmann (SPD), Obfrau Hanau-Untersuchungsausschuss „Es gibt keine Umleitungen, bzw. Weiterleitungen. Nicht angenommene Notrufe gingen ins Leere. Das stellt aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion ein erhebliches Organisationsverschulden da. Und es ist bitter und scharf zu kritisieren, dass es für dieses Organisationsverschulden bis zum heutigen Tage keine Verantwortungsübernahme gibt.“ Eine Entschuldigung kommt heute von den Grünen. Vanessa Gronemann (Bündnis ’90 / Die Grünen), Obfrau Hanau-Untersuchungsausschuss „Und ich weiß, das kann die Tat nicht ungeschehen machen und es kann Ihnen Ihren Schmerz nicht nehmen. Es ersetzt aber auch keine Entschuldigung von Polizeibeamten oder politischen Verantwortlichen. Ich hoffe aber, dass den eben genannten dies als Vorbild dienen kann.“ Es seien viele Fehler passiert, vor allem auch im Umgang mit den Angehörigen. Die Worte „Staats- oder Behördenversagen“ will aber kaum jemand in den Mund nehmen. Obwohl Tobias R. immer wieder auffällig war, seine Gefährlichkeit sei nicht abzusehen gewesen, betont die CDU. Michael Ruhl (CDU), Abgeordneter Landtag […]

  • Neue Drogentrendstudie

    Neue Drogentrendstudie

    Seit über 20 Jahren wird in Frankfurt die sogenannte „Drogen-Trend-Studie“ bei Jugendlichen erhoben. Das Erfreuliche in diesem Jahr: Immer weniger junge Menschen greifen zu legalen oder illegalen Drogen. Das Negative: Manche Drogen sind dennoch auf dem Vormarsch. Dampfen liegt bei der Jugend voll im Trend, die bunten E-Zigaretten werden immer beliebter. Zwar ist die Zahl der Raucher herkömmlicher Zigaretten stark gesunken, dafür ist der tägliche Konsum der elektrischen Variante gestiegen. Besonders beliebt: knallbunte Einwegprodukte in verschiedenen Geschmacksrichtungen, die danach im Müll landen. Dr. Bernd Werse, Wissenschaftlicher Mitarbeiter Goethe-Universität „Deren Vermarktung sich vor allem an junge Leute richtet, die auch relativ leicht überall erhältlich sind. Zumal das nicht nur gesundheitlich eine Gefahr sein kann, sondern eben auch umwelttechnisch bedenklich ist.“ Weniger beliebt ist dafür Alkohol bei den 15- bis 18-Jährigen, obwohl Bars und Clubs seit vergangenem Jahr wieder geöffnet haben. War der regelmäßige Alkoholkonsum während der Corona-Lockdowns auf den niedrigsten Wert gesunken und nach den Lockerungen wieder auf Vor-Pandemie-Niveau angestiegen, gibt es nun einen Abwärtstrend. Auch Cannabis wird unbeliebter: Nach einem Zwischenhoch ist der regelmäßige Joint-Konsum auf einen neuen Tiefstwert gesunken. Fast Dreiviertel der Jugendlichen geben sogar an, noch nie gekifft zu haben. So viele wie nie zuvor. Das könnte an einem wachsenden Gesundheitsbewusstsein liegen, die Stadt Frankfurt führt es auch auf ihre Präventionsarbeit an Schulen zurück. Elke Voitl (Bündnis 90 / Die Grünen), Gesundheitsdezernentin Stadt Frankfurt „Die Jugendlichen sind sehr, sehr viel besser informiert über Drogen, über die Substanzen. Auch über die Wirkung, die Auswirkung und die gesundheitliche Schädigung.“ Allerdings ist Lachgas stark im Kommen. Obwohl es nervenschädigend seien kann, halten es viele Jugendliche für unbedenklich. Dafür spielen harte Drogen wie Kokain oder Heroin bei der Jugend kaum noch eine Rolle. Frankfurt hat ohnehin genug zu kämpfen mit der offenen Drogenszene im Bahnhofsviertel, auch das beobachtet die Studie. Angesichts einer […]

  • Angriffe auf Polizisten – Prozess in Trier beginnt

    Angriffe auf Polizisten – Prozess in Trier beginnt

    Der Fall hatte im Februar für bundesweites Aufsehen gesorgt: Vor einer Diskothek in Trier will die Polizei eine Schlägerei beenden – eigentlich ein Standard-Einsatz. Doch als es zu einer Festnahme kommt, formiert sich plötzlich ein Mob aus rund vierzig Menschen. Es fliegen Flaschen, Einkaufswagen und Holzpaletten. Fünf Einsatzkräfte werden verletzt. Die Polizisten können die Situation nur mit zwei Warnschüssen in den Griff bekommen. Heute hat der Prozess gegen die mutmaßlichen Täter begonnen. Glassplitter zeugen nach der Nacht des 17. Februar von den Krawallen. Nur wenige Wochen nachdem in der Silvesternacht in Berlin Einsatzkräfte angegriffen wurden, was bundesweit eine Diskussion um gewaltbereite Jugendliche ausgelöst hatte, sorgte auch der Vorfall in Trier für Bestürzung. Elf Angeklagte müssen sich seit heute in Trier vor dem Landgericht verantworten. Angeklagt sind zehn Personen zwischen 17 und 21 Jahren sowie ein 42-jähriger Mann, der im stark alkoholisierten Zustand die Aggressionen in der Tatnacht ausgelöst haben soll. Alle Angeklagten sind Deutsche. Ein inzwischen 17-Jähriger sitzt seit März in Untersuchungshaft. Wolfgang Spies, Staatsanwaltschaft Trier „Das ist für alle Angeklagten vollendete Körperverletzung, soweit es zu Verletzungen der Beamten gekommen ist. Es ist auch der Vorwurf des Wiederstands und des Tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte. Für einige Angeklagte, die, die geworfen haben, des schweren Landfriedensbruches.“ Für alle diese Delikte könnte das Gericht Haftstrafen verhängen. Die Tat hatte in Rheinland-Pfalz Diskussionen um die Ausrüstung der Polizei und mangelnden Respekt vor Rettungskräften ausgelöst. Fotos und Videoaufnahmen vom Tatort, die Zeugen angefertigt haben, werden wohl für das Gericht entscheidend sein, um zu klären, wer bei der Tat welche Rolle gespielt hat. Otmar Schaffarczyk, Verteidiger „Meinem Mandanten wird zunächst mal mit zehn anderen vorgeworfen, besonders schweren Landfriedensbruch begangen zu haben, Körperverletzung und Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte. Festgemacht hat die Anklage das anhand von angeblichen Videoaufnahmen und Zeugenaussagen von vielen, vielen Polizeibeamten. Tatsächlich hat an dem besagten […]

  • Haftstrafen für Misshandlung eines Babys

    Haftstrafen für Misshandlung eines Babys

    In Frankenthal ist heute ein Prozess zu Ende gegangen, der kaum zu ertragen war. Seit Juni befassen sich die Richter mit der Misshandlung eines Säuglings. Der eigene Vater soll seinen sechs Monate alten Sohn fast totgeprügelt haben. Die Mutter tut nichts. Heute ist das Urteil über die Eltern aus Speyer gesprochen worden. Fünf Jahre Haft. So lautet das Urteil gegen Demetrius H., den Vater des kleinen Maxim. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass er seinen Sohn über Monate schwer misshandelt hat und zwar immer dann, wenn die Mutter nicht zuhause war. Stumpfe Gewalt, vermutlich Faustschläge in den Bauch und gegen den Kopf hatten zu erheblichen Verletzungen der Organe und sogar einem Schädelbruch geführt. Das Leben des Säuglings hängt nach der letzten Misshandlung im Juli 2020 am seidenen Faden. Maike Dickhaus, Reporterin „Der Prozess habe alle an die Grenze dessen gebracht, was man sich vorstellen kann und vorstellen will. So sagt es der Vorsitzende Richter heute in seiner Urteilsbegründung. Maxim sei so schwer misshandelt worden, dass nur eine Not-OP sein Leben retten konnte. Und das Motiv des Vaters bleibt unklar. Vorstellbar sei eine Überforderung, da die Familie in der Zeit des Lockdowns ständig aufeinander hockte. Doch das sei Spekulation, sagt der Vorsitzende Richter. Der Vater hat bei der Urteilsverkündung Tränen in den Augen. Die Mutter wirkt dagegen gefasst. Nach dem Ende dieses Prozesstages müssen alle Zuschauer erst mal tief durchatmen.“ Die Mutter wird heute zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Tanja H. muss laut der Richter geahnt haben, dass der Vater das Baby misshandelt. Erst im letzten Moment hatte sie den lebensrettenden Notruf gewählt. Stephan Maiwald-Hölzl, Staatsanwaltschaft Frankenthal „Die Mutter hat sich durch Unterlassen strafbar gemacht, indem sie nicht das Erforderliche getan hat, um das Kind zu schützen und quasi mit dem gewalttätigen Ehemann hat alleine gelassen. Sie […]

  • Krawalle vor Eintracht-Spiel

    Krawalle vor Eintracht-Spiel

    Am Wochenende kam es am Rande eines Heimspiels der Frankfurter Eintracht zu massiven Ausschreitungen, der Ruf des Randale-Meisters macht wieder die Runde. Bis zu 200 Personen wurden verletzt, nun erheben Polizei und Fanszene schwere Vorwürfe gegeneinander. Es sind erschreckende Bilder der Gewalt. Mit Gegenständen, Stangen und Absperrgittern attackieren bis zu 400 teils vermummte Randalierer die Polizei, die Einsatzkräfte verteidigen sich mit Pfefferspray und Schlagstöcken. Die Krawalle dauern etwa eine halbe Stunde an, das Bundesligaspiel gegen den VfB Stuttgart gerät zur Nebensache. Nun wird wegen Landfriedensbruch und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte ermittelt. Thomas Schmidl, Einsatzleiter Polizei „Es wurde eine mobile Grillstation sowie deren Inhalt geworfen, Becher, Kohlensäureflaschen aus den Kiosken sowie Rollwagen, Materialkisten, herausgerissene Türen aus den Dixi-Toiletten sowie Absperrgitter. Es wurden Feuerlöscher entleert und ebenfalls geworfen.“ Ursprung für die Ausschreitungen laut jüngsten Ermittlungen: Ein Fan will ohne Ticket in den Fanblock und wird von einem Ordner festgehalten. Der Security soll daraufhin von mehreren Fans attackiert worden sein, die Polizei wird hinzugerufen. Das Ergebnis: über 100 verletzte Polizisten und Ordner, Fanvertreter sprechen zudem von bis zu 100 verletzten Fans und Unbeteiligten, darunter auch Kinder. Die Fanszene kritisiert das Vorgehen der Polizei als unverhältnismäßig. Der Vorwurf: Übermäßige Gewalt, anstatt zu Deeskalieren. Ina Kobuschinski, Eintracht Frankfurt Fanclubverband „Polizeieinsatz mit Fingerspitzengefühl. Also das, was wir am Samstag erlebt haben, hat mit irgendwelchen anderen Einsätzen nichts zu tun. Das war eine ganz andere Gemengelage. Völlig überforderte Polizei, die gnadenlos alles durchgezogen hat.“ Die Polizeigewerkschaft betont, der Eintracht-Fanblock dürfe kein rechtsfreier Raum sein. Sie fordert angesichts der zunehmenden Gewalt in deutschen Stadien einen runden Tisch der Innenminister der Länder. Zudem müsse Eintracht Frankfurt bei Stadionverboten für Gewalttäter klarer Kante zeigen. Der Bundesligist selbst hat bislang nur angekündigt, sich mit dem Vorfall intensiv auseinander setzen zu wollen. Allen Beteiligten sollte klar sein, dass es solche Szenen künftig […]

  • Herbsttagung des Bundeskriminalamts

    Herbsttagung des Bundeskriminalamts

    Sie erkennen die BRD nicht an, wollen eine Monarchie errichten und sind nicht selten bis an die Zähne bewaffnet. Heute hat die Polizei unter anderem auch in Taunusstein und Neu Isenburg eine groß angelegte Razzia gegen die Reichsbürger-Bewegung durchgeführt. Radikale Kräfte, die auch das Bundeskriminalamt während seiner traditionellen Herbsttagung in den Blick nimmt. Die findet seit heute in Wiesbaden statt. Aufgeheizte Stimmung auf hessischen Straßen, befeuert durch den Nahostkonflikt. Im Zusammenhang mit dem Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel sind in Deutschland nach Zahlen des Bundesinnenministeriums mehr als 3700 Straftaten registriert worden. Darunter knapp 500 klar antisemitische Delikte. Holger Münch, Präsident Bundeskriminalamt „Die Lage in Nahost hat auf allen Ebenen einen unmittelbaren Einfluss auf das Radikalisierungsgeschehen in Deutschland. Mit zunehmenden antisemitischen Einstellungen, Straßenprotesten und steigender politisch motivierter Kriminalität insbesondere aus den Phänomenbereichen ausländische und religiöse Ideologie. Das Eskalationspotential ist groß.“ Jeder Mensch müsse sich in Deutschland sicher fühlen können, sagt die Bundesinnenministerin und spricht sich für umfassende Befugnisse der Sicherheitsbehörden sowie konsequente Bestrafungen und Abschiebungen von nicht-deutschen Straftätern aus. Nancy Faeser (SPD), Bundesinnenministerin Wir werden den Kampf gegen Antisemitismus weiter mit voller Kraft und aller Härte führen. Auch uns gerade dort, wo er sich als gewaltbereiter Islamismus zeigt. Besonders gefährlich bleiben vor allen Dingen die dschihadistisch motivierten Einzeltäter, die kein komplexes Terrornetzwerk hinter sich benötigen. Für ihre verheerenden Taten reicht eben ein Küchenmesser oder ein Mietauto. Gewaltprävention durch gute Sozialarbeit, fordert neben Faeser auch der Extremismusforscher Ahmad Mansour. Er sorgt sich um das Radikalisierungspotenzial bei Rechtsextremen und muslimischen Jugendlichen – insbesondere im Hinblick auf antisemitische Propaganda in den sozialen Medien. Die Demokratie müsse den digitalen Raum durch Aufklärung zurückerobern. Ahmad Mansour, Extremismusforscher „Die Manipulationsfähigkeiten steigen und sie sehen wir gerade in Gaza nur als Beispiel, als Vorbereitung auf das kommen wird. // Da spielt die Musik, da ist der Ort, […]

  • Mutmaßliche Schleuser vor Gericht

    Mutmaßliche Schleuser vor Gericht

    Meist kommen Menschen auf legalem Weg nach Deutschland, zum Beispiel um Asyl zu beantragen. Es gibt aber auch Menschen, die illegal hierher kommen. Ihnen helfen meistens Schleuser. Drei von ihnen stehen seit heute in Darmstadt vor Gericht. Sie sollen vor allem syrische Flüchtlinge nach Deutschland gebracht haben. Doch zunächst heißt es heute: warten. Einer der Angeklagten kommt über eineinhalb Stunden zu spät ans Landgericht Darmstadt. Dann startet der Prozess gegen die drei Syrer. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, zwischen Dezember 2020 und Juli 2021 vor allem syrische Staatsangehörige zur illegalen Einreise verholfen zu haben. Mit einem Auto sollen sie diese an der deutsch-österreichischen Grenze abgeholt und nach Deutschland sowie in Nachbarstaaten gebracht haben. Vivien Langkau, Staatsanwaltschaft Darmstadt „Angeklagt sind zwölf Taten des gewebsmäßigen Einschleusens von Ausländern und der Straftatbestand sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren pro Tat vor. Die genaue Anzahl der Personen, die eingeschleust worden sind, ist uns nicht bekannt.“ Die Angeklagten sollen dafür eine drei- bis vierstellige Summe pro Tat erhalten haben. Aufgeflogen ist einer der Beschuldigten im Kreis Offenbach. Wesam A. wurde bei einer Polizeikontrolle nahe Obertshausen festgenommen. Christian Kunath, Verteidiger von Wesam A. „Die Personen, die hier geschleust worden sein sollen, hatten alle kein Aufenthaltsrecht hier. Und die Angeklagten werden, soweit ich das jetzt abschätzen kann, im Wesentlichen auch geständig einlassen. Die haben teilweise auch schon im Ermittlungsverfahren auch geständige Angaben gemacht. Teilweise aus Geldnot gehandelt.“ Denn die Angeklagten sind zum Teil verschuldet. Für den Prozess sind insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt. Der nächste findet am 29 November statt.

  • Prozess wegen schwerer Misshandlung eines Babys

    Prozess wegen schwerer Misshandlung eines Babys

    Wer schlägt ein kleines Baby fast tot? Allein die Vorstellung ist unfassbar und doch beschäftigt genau diese Frage seit Juni das Frankenthaler Landgericht. Laut Staatsanwaltschaft soll es der Vater gewesen sein, der sein eigenes Baby vor gut drei Jahren schwer misshandelt hat, und die Mutter soll dabei einfach weggeschaut haben. Heute ist der Prozess auf die Zielgerade gegangen – alle Beteiligten haben in den Schlussvorträgen noch mal ihre Sicht der Dinge dargelegt. Fünf Jahre Haft für Demetrius H. wegen Kindesmisshandlung und Körperverletzung. Diese Strafe fordert die Staatsanwaltschaft für den 39-jährigen Vater des kleinen Maxim. Immer wieder soll H. seinem damals sechs Monate alten Sohn in den Bauch geschlagen und ihm damit schwere innere Verletzungen zugefügt haben. Als das Baby deshalb immer wieder schreit, soll der Vater dessen Kopf gegen einen festen Gegenstand geschlagen haben. Nur eine Not-OP, in der auch ein Teil des Darms entfernt wird, rettet den Säugling damals. Für die 33-jährige Mutter fordert die Staatsanwaltschaft wegen unterlassener Hilfeleistung eine Bewährungsstrafe. Robert Murmann, Reporter „Tanja H. verfolgt den Prozess heute ruhig und interessiert. Ihre Verteidiger sehen im Vater den Täter. Sie selbst sei vielleicht ein wenig naiv und blauäugig gewesen, ihrem Mann nicht zu misstrauen. Dafür könne man sie aber nicht verurteilen. Demetrius H. hingegen verfolgt die Plädoyers mit gesenktem Kopf, er bricht immer wieder in Tränen aus. Seine Anwälte fordern heute für beide Angeklagten einen Freispruch, denn das Verfahren habe für sie nicht eindeutig ermitteln können, wer dem Säugling die schweren Schäden zugefügt habe, deshalb dürfe man dafür auch niemanden verurteilen, auch wenn das unbefriedigend sei.“ Der vom Speyerer Jugendamt bestellte Vormund des Kindes, der im Prozess als Nebenkläger auftritt, schließt sich den Forderungen der Staatsanwaltschaft an. Beide Seiten sind sich heute einig: Nur der Vater komme als Täter in Frage. Maxim geht es heute besser, er lebt […]