Blumenkasten als Kündigungsgrund

Sie sind Mieter und haben einen Blumenkasten auf ihrer Terrasse angebracht? Sowas kann im Zweifelsfall Ärger bringen, wie ein Streit aus Nordhessen zeigt. Denn für einen Vermieter in Kassel ist der Blumenkasten ein Kündigungsgrund, genauso wie ein dekorierter Hausflur. Der Vermieter will deshalb nun auch noch eine weitere Mieterin mit lebenslangem Wohnrecht einfach vor die Tür setzen. Bisher ohne Erfolg. Denn noch können sich die Mieterinnen wehren.