24.03.2010
Kein Kleidergeld für Hartz IV-Empfänger
Flash ist Pflicht!
Klagen über den Hartz-IV-Satz gibt es jede Menge. Im Februar hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt: Mehr Geld gibt es nur für Härtefälle. Das Bundessozialgericht in Kassel hat jetzt entschieden: Kinderkleidung gehört nicht dazu.