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28.05.2009
Klage gegen Kinderschutzgesetz
Flash ist Pflicht!

 

Immer wieder gibt es Fälle von vernachlässigten und misshandelten Kindern. Um dem vorzubeugen, hat Rheinland-Pfalz schon im vergangenen Jahr ein eigenes Kinderschutzgesetz verabschiedet. Es sieht unter anderem vor, dass Eltern, die mit ihren Kindern nicht zu den Vorsorgeuntersuchungen erscheinen, vom Jugendamt aufgesucht werden können. Gegen dieses Vorgehen klagt seit heute ein Vater vor dem Verfassungsgerichtshof in Koblenz.