Umstrittene Cannabis-Freigabe
Am kommenden Montag ist es soweit, dann soll das neue Cannabis-Gesetz in Kraft treten. Der Bundesrat hat am Freitag den Weg dafür frei gemacht. Doch die Diskussionen um das Gesetz reißen nicht ab. Kritik kommt vor allem von der CDU, aber auch von der Gewerkschaft der Polizei. Für die einen ist es eine „Kehrtwende in der Drogenpolitik“, für die anderen schlicht eine „Katastrophe“. Durch das neue Gesetz wird Konsum, Besitz und Anbau von Cannabis teilweise erlaubt. Jeder Erwachsene darf dann auf der Straße 25 Gramm Cannabis zum eigenen Gebrauch bei sich tragen. In der Öffentlichkeit darf auch konsumiert werden, aber nicht im Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kitas und Sportstätten. Zu Hause dürfen 50 Gramm aufbewahrt werden. Zum Eigenanbau werden drei Cannabispflanzen erlaubt. Außerdem sollen auch Cannabis-Vereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau erlaubt werden. Für Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist das Gesetz ein wichtiger Schritt. Die jetzige Drogenpolitik sei in Sachen Cannabis klar gescheitert. Karl Lauterbach (SPD), Bundesgesundheitsminister am 22.3.2024 „Aus meiner Sicht eine überfällige Maßnahme. Wir werden einen besseren Kinder- und Jugendschutz einführen. Wir werden Anbauvereinigungen ermöglichen, sodass der Schwarzmarkt austrocknen kann.“ Laut Lauterbach hilft das neue Gesetz außerdem dabei, die Qualität der Drogen zu überwachen, Jugendliche vor kriminellen Drogenhändlern zu schützen und die Justiz zu entlasten. Entlastung der Justiz? Ganz im Gegenteil, sagt der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin. Denn das Gesetz sieht auch eine sogenannte Amnestie vor. Bereits begangene Straftaten sollen rückwirkend erlassen werden. Eine Mammutaufgabe. Herbert Mertin (FDP), Justizminister Rheinland-Pfalz „Man kann kein Gesetz verabschieden, was zum 1. April in Kraft tritt und den betreffenden Behörden ganze vier Arbeitstage Zeit lässt, um rund 10.000 Akten zu überprüfen und die notwendigen Schlüsse daraus zu ziehen. Das ist in der verbliebenen Zeit schlichtweg unmöglich.“ Besonders kompliziert wird es laut Mertin bei sogenannten „Mischtatbeständen“. Herbert Mertin (FDP), Justizminister Rheinland-Pfalz „Wenn zum Beispiel […]